Kulturland Rheinland-Pfalz
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AGB

A. Datenschutz
Die Mosel Festwochen GmbH ist berechtigt, Ihre im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes/ Teledienstdatenschutz-Gesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Nutzungsdaten werden nur nach Ihrer Einwilligung für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung und der bedarfsgerechten Gestaltung technischer Einrichtungen verarbeitet. Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich einsehen. Die Übermittlung ist nach Absprache auch elektronisch möglich.

B. Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte und Kurgäste (Bernkastel-Kues, Bad Bertrich) erhalten bei Vorlage eines Ausweises Karten mit 10% Ermäßigung. Schwerbehinderte, die der Notwendigkeit ständiger Begleitung bedürfen, zahlen den vollen Kartenpreis. Die Begleitperson ist frei. Bei Bestellungen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Bei gastronomischen Veranstaltungen gelten Sonderregelungen. Die Kulturcard des SWR gilt nur für eventuelle Restkarten an der Abendkasse. Sie gilt nicht für Veranstaltungen mit gastronomischem Charakter und Fremdveranstaltungen. Mitglieder des SWR2-Radioclubs erhalten eine Ermäßigung von 15% pro Eintrittskarte bei der Mosel Festwochen GmbH. Mitglieder des Fördervereins erhalten im Vorverkauf, jedoch nur bei der Mosel Festwochen GmbH, eine Ermäßigung in Höhe von 10%. Bei Kinderveranstaltungen gelten die ausgeschriebenen Preise. Die Ermäßigung wird pro Karte nur einmalig gewährt.

C. Rücknahme/Umtausch
Erworbene Eintrittskarten sind von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.

D. Sonstiges
Die Bestellungen werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Die Preise gelten inkl. der üblichen Vorverkaufsgebühr.
Für den Fall, dass die gewünschte Preiskategorie nicht mehr verfügbar ist, erklären Sie sich mit der Reservierung in der nächst tieferen Preisklasse einverstanden.
Bei Programmänderung oder Umbesetzung werden die Karten weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Absage des Konzerts wird der Kartenpreis zurückerstattet. Restkarten - soweit vorhanden - werden an der Abendkasse 1 Stunde vor der Veranstaltung verkauft. Reservierte Karten, die bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Verkauf zugeführt.

Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass ist nur nach der Konzertpause möglich. Einzelne Konzerte werden von Rundfunk/Fernsehen aufgezeichnet. Der Konzertbesucher erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden. In den niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen mit Sichtbehinderung gerechnet werden.

Besonderer Hinweis bei Open-Air-Veranstaltungen: Bitte an entsprechende Bekleidung denken. Schirme sind wegen Sichtbehinderung nicht erlaubt. Bei Absage wegen Extremwetter (Definition: Gefahr für Leib und Leben bei Gewitter über Veranstaltungsfläche, Hagel, Sturm über 8 Beaufort) wird der Kartenpreis zurückerstattet. Es sei denn, es wurden 45 Spielminuten erreicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.12.2005

 

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